Frühlingszeit - Zeit für Schutz gegen Zecken und Flöhe !

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Kreis Viersen!

 

Katzenschutzverordnung Viersen

 

Der Kreis Viersen hat unser Flehen erhört! Im Februar 2022 wurde abgestimmt, und seit dem 01.07.2022 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ist da!

Jeder Freigänger, der älter als 5 Monate ist muss nun kastriert sein! Außerdem muss er durch Chip oder Tatoo gekennzeichnet und bei Tasso oder Findefix auf den Halter registriert sein.

Vor langer Zeit wurde von dem mittlerweile leider verstorbenen SPD Politiker Hans Smolenaers der Antrag gestellt und nun hat Dr. Winkler vom Bündnis 90 die Grünen mit uns für die Umsetzung gekämpft!

Vielen Dank dafür!!!

Vielen Dank auch allen, die unsere Petition unterstützt haben! Wir freuen uns riesig! Hoffentlich haben viele Menschen freiwillig ein Einsehen und kastrieren ihre Freigänger und hoffentlich können wir nun unsere Arbeit mit weniger Gegenwind machen! Nur Kastrationen verhindern Katzenleid! Im Kreis Viersen leben derzeit ca 10.000 herrenlose Hauskatzen. Ihr Bestand kann nur verringert werden, wenn kastriert wird und kastriert wird und kastriert wird!

 

Aber wir kämpfen weiter, dass auch eine Kastrationspflicht in Mönchengladbach und Heinsberg eingeführt wird. 

Ebenso fordern wir auf bundesweiter Ebene eine Katzenschutzverordnung.