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Beitragsordnung

1. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins.

2. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlagen für die finanzielle Ausstattung des Vereins sind das Beitragsaufkommen der Mitglieder und Spenden. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern und den Satzungszwecken erbringen.

3. Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.04.2013 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

4. Regelungen

Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

für aktive Mitglieder

- 1,00 Euro im Jahr

für passive Mitglieder
– 20,00 Euro für natürliche Personen und
– 60,00 Euro für juristische Personen.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12,00 Euro.

Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Unabhängig vom Zeitpunkt des Vereinseintrittes ist der Jahresbeitrag zu zahlen. Eine Beendigung der Mitgliedschaft und der Austritt aus dem Verein ist in § 4 der Satzung geregelt.

5. Die Bankverbindung des Vereins lautet:

IBAN: DE62320500000000273151
BIC: SPKRDE33
Bank: Sparkasse Krefeld

6. Vereinsbeiträge

Die Vereinsbeiträge werden bis zum 15.03. des laufenden Kalenderjahres per Überweisung auf das Vereinskonto fällig. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

 

Viersen, 18.04.2023