Seit dem 01. Juli 2022 gilt im gesamten Kreis Viersen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit Freigang. Alle Freigängerkatzen, die älter als fünf Monate sind, müssen seitdem kastriert, durch Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und bei TASSO oder FINDEFIX auf den Halter registriert sein.

Diese Katzenschutzverordnung wurde eingeführt, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu stoppen und das damit verbundene Tierleid wirksam zu reduzieren. Sie betrifft alle freilaufenden Katzen, ganz gleich, ob sie einem Haushalt angehören oder herrenlos sind.
Die Verordnung ermöglicht es, entlaufene Tiere schneller ihren Besitzern zuzuordnen und gleichzeitig die Zahl der herrenlosen, unkastrierten Streuner nachhaltig zu verringern.
Wichtig: Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Wir freuen uns, dass wir als Notfelle Niederrhein an den Gesprächen rund um die Einführung der Verordnung mitwirken durften und unsere Petition erfolgreich war. Ein großer Schritt für den Katzenschutz im Kreis Viersen!
👉 Hier findest du die vollständige Katzenschutzverordnung des Kreis Viersen.