02.04.2022 – Die Kastrationspflicht im Kreis Viersen ist durch!

02.04.2022

Die Kastrationspflicht im Kreis Viersen ist durch!

Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hier gelangt Ihr zum offiziellen Amtsblatt. Unter Punkt 1.17 findet Ihr die Datei.

Wir haben Euch den Text aber auch einmal unten einkopiert.

Wir freuen uns wahnsinnig!

Alle Freigänger-Katzen müssen nun ab einem Alter von 5 Monaten kastriert, gechipt (oder tätowiert) und registriert werden!

Auf diese Art verhindern wir zusammen jede Menge Tierleid und auch bei Fundkatzen wird die Rückführung in ihr Zuhause einfacher.

Sollte jemand dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Sollte jemand Streunerkatzen, Stallkatzen, Hofkatzen, etc. füttern, kann er sich wegen der Kastration gerne an uns wenden, wir unterstützen hier!

Die Mitteilung darf natürlich gerne geteilt werden, auch gerne in Gruppen, damit jeder davon erfährt, und keiner durch Unwissenheit nachher ein Bußgeld zahlen muss.

10.05.2022 UPDATE: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Kreis Viersen!!

28.05.2022 Kastrationspflicht ab 01.07.2022!